Spielzeug, das Metalllegierungen enthält, sollte nach Auffassung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) nur minimale Mengen an Nickel abgeben, um Kinder nicht der Gefahr einer Kontaktallergie auszusetzen. Das BfR warnt in diesem Zusammenhang aktuell vor fehlenden Grenzwerten zum Schutz von Kindern
Von Rötung bis zu Entzündung
Eine Kontaktallergie ist eine allergische Hautreaktion, die durch den Kontakt mit bestimmten Stoffen ausgelöst werden kann. Die Symptome reichen von Rötung und Bläschenbildung über Nässen bis hin zu ernsthaften Entzündungen. Neben Nickel können auch einige Duftstoffe Kontaktallergien auslösen. Je früher ein Mensch im Laufe seines Lebens mit allergieauslösenden Stoffen über die Haut in Kontakt kommt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er ihnen gegenüber sensibilisiert wird und in der Folge eine Allergie entwickelt. "Daher sollte Spielzeug, das Kinder täglich in die Hände nehmen, besonders hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen", sagt Professor Andreas Hensel vom BfR.
Geltenden Regeln nicht ausreichend
Die derzeit geltenden Regelungen für Nickel und Duftstoffe in Kinderspielzeug hält das BfR nicht für ausreichend, um Kinder vor einem Kontaktallergie-Risiko zu schützen. So sei für Kinderspielzeug mit nickelhaltigen Metallteilen bisher nicht gesetzlich festgelegt, in welchen Mengen es Nickel abgeben darf. Das BfR fordert, dass die geltenden Werte für Nickel, das aus nickelhaltigen Gegenständen mit längerem Hautkontakt wie Schmuck und Metallapplikationen an Bekleidungstextilien freigesetzt werden darf, auch für Spielzeug gelten sollten. Aus diesen Gegenständen dürfen bis zu 0,5 Mikrogramm pro Quadratzentimeter und Woche freigesetzt werden.
Für Duftstoffe in Spielzeug gibt es in der neuen EU-Spielzeugrichtlinie Regelungen, die aber Ausnahmen zulassen: So sind 55 bekanntermaßen allergieauslösende Duftstoffe verboten, elf weitere müssen gekennzeichnet werden. Die verbotenen Duftstoffe dürfen aber in Spurengehalten von bis zu 100 Milligramm pro Kilogramm Spielzeugmaterial nachweisbar sein. Nach Auffassung des BfR ist diese Grenze zu hoch und sollten diese Duftstoffe in Spielzeug gar nicht nachweisbar sein. Für die kennzeichnungspflichtigen Duftstoffe empfiehlt das BfR, den derzeit gültigen Deklarationsgrenzwert von 100 Milligramm je Kilogramm Spielzeugmaterial auf zehn Milligramm je Kilogramm abzusenken.
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Quelle: apotheken.de / Stefanie Grutsch, 07.07.2010