Fachrichtung Arbeitsmedizin
Der Arbeitsmediziner wird häufig als Betriebsarzt in großen Betrieben eingesetzt. Er arbeitet hauptsächlich präventiv, also vorsorgend: Die Angestellten in den Betrieben sollen erst gar nicht krank werden. Sein Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmer zu erhalten oder, bei bereits aufgetretener Erkrankung, wiederherzustellen.
Auch der Arbeits- und Unfallschutz fällt in das Gebiet des Arbeitsmediziners.
Bei der Diagnosestellung bezieht er das Arbeitsumfeld, die Arbeitsplatzgestaltung und die Psyche des Patienten mit ein, um eventuelle Stress- oder Störfaktoren zu erkennen. Ebenfalls integriert er behinderte oder chronisch kranke Menschen, die eine lange Ausfallzeit hatten, wieder in das Arbeitsleben.
Aus- und Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin
Die Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin im Anschluss an das Medizinstudium dauert fünf Jahre. Diese teilen sich auf in zwei Jahre Innere Medizin und Allgemeinmedizin und drei Jahre Arbeitsmedizin. Zusätzlich müssen innerhalb dieser Zeit noch 360 Stunden Weiterbildungskurse belegt werden.
Fachrichtungsbezeichnung "Arbeitshygiene"
Die bisherige Fachrichtungsbezeichnung "Arbeitshygiene" wird in einigen Bundesländern nach neuer Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer nicht mehr vergeben, sie wurde durch die Fachrichtungsbezeichnung "Arbeitsmedizin" ersetzt.
Redaktion Deutsche Medizinerauskunft, Datum der letzten Änderung: 30. März 2009