Das Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von psychischen, psychosomatischen, entwicklungsbedingten und neurologischen Erkrankungen oder Störungen sowie von psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung ihrer familiären und sozialen Lebensumstände.
Aus- und Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Medizinstudium bedarf es einer insgesamt fünfjährigen Weiterbildungszeit an einer anerkannten Weiterbildungsstätte, davon 12 Monate Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Bis zu 24 Monate können bei einem weiterbildungsbefugten, niedergelassenen Arzt absolviert werden.
Fachrichtungsbezeichnung "Kinder- und Jugendpsychiatrie"
Seit 1993 wurde im Zuge der neuen Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer der Titel "Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie" durch die Bezeichnung "Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie" ersetzt.
Redaktion Deutsche Medizinerauskunft, Datum der letzten Änderung: 2. April 2009