Fachrichtung Öffentliches Gesundheitswesen
Das Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen umfasst die Beobachtung und Wahrung der gesundheitlichen Belange der Bevölkerung in ihrer Gesamtheit, die medizinische Beratung von Institutionen und öffentlichen Trägern bei der Gesundheitsplanung, Gesundheitssicherung und beim Gesundheitsschutz, bei der Gesundheitsförderung und der gesundheitlichen Versorgung sowie der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten. Der Arzt für Öffentliches Gesundheitswesen befasst sich ebenso mit dem hygienischen Qualitätsmanagement in Institutionen und öffentlichen Einrichtungen und der Erstellung von amtlichen oder amtsärztlichen Gutachten.
Aus- und Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen
Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Medizinstudium bedarf es einer insgesamt fünfjährigen Weiterbildungszeit, die sich wie folgt aufteilt:
Der Inhalt der Weiterbildung wird nicht von den Ärztekammern bestimmt (als einziger unter den Facharzt-Ausbildungsgängen), sondern ist durch staatliche Vorgaben festgelegt. Hat ein Arzt die Ausbildung nach diesen staatlichen Richtlinien erfolgreich abgeschlossen, wird der Facharzttitel durch die Ärztekammer verliehen.
Seit 1996 gibt es einen Beschluss des Deutschen Ärztetages, auch diesen Weiterbildungsgang in die Zuständigkeit der Ärztekammern zu überführen. Dieser ist aber noch nicht in allen Bundesländern umgesetzt worden.
Redaktion Deutsche Medizinerauskunft, Datum der letzten Änderung: 2. April 2009