Fachrichtung Pathologie
Die Hauptaufgabe des Pathologen ist die Beurteilung von Gewebeproben, Zellproben oder Proben entnommener Organe unter dem Mikroskop und die Früherkennung von Krankheiten und deren Auslöser.
Im Besonderen bei der Erkennung von Krebs ist seine Hilfe gefragt, denn eine Krebsdiagnose wird in den meisten Fällen von einem Pathologen gestellt. Er gibt Auskunft über Gut- oder Bösartigkeit des Tumors, Krebsart und Stadium. Ebenso hat er Einfluss auf den Weiterverlauf begonnener Therapien.
Nur noch zu einem geringen Prozentsatz (etwa 1 bis 3 Prozent) ist der Pathologe an der Aufklärung unnatürlicher Todesursachen beteiligt. Dafür ist heute der Rechtsmediziner zuständig, dessen Tätigkeit sich aus der Pathologie entwickelt hat, nun aber ein eigenes Berufsbild darstellt. Nach einer Krankheit oder Operation mit Todesfolge prüft der Pathologe jedoch im Nachhinein noch einmal die angewandte Behandlung auf eventuelle Fehler.
Aus- und Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie
Nach dem mindestens sechsjährigen Medizinstudium muss eine noch einmal sechsjährige Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte absolviert werden. Hiervon sind zwei Jahre Basisweiterbildung im Bereich Pathologie und vier Jahre Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie notwendig.
Fachrichtung Neuropathologie
Ebenso wie in der Pathologie geht es hier um die Beurteilung von Gewebeproben zur Diagnose verschiedener, hier allerdings neurologischer, Erkrankungen. Jedoch stammen die Gewebeproben, die dem Neuropathologen vorliegen, vom zentralen Nervensystem oder von Teilen der umliegenden Nerven.
Auch das Erstellen von so genannten Hirnbanken (Sammlungen von Hirngewebe Verstorbener für weitere Untersuchungen) ist seine Aufgabe. Der Neuropathologe arbeitet häufig mit dem Neurochirurgen zusammen, um beispielsweise Fragestellungen bei einer OP direkt zu klären.
Aus- und Weiterbildung zum Facharzt für Neuropathologie
Nach dem mindestens sechsjährigen Medizinstudium muss eine noch einmal sechsjährige Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte absolviert werden. Hiervon sind zwei Jahre Basisweiterbildung im Bereich Pathologie und vier Jahre Weiterbildung zum Facharzt für Neuropathologie notwendig.
Fachrichtungsbezeichnung "Pathologische Anatomie"
und Schwerpunktbezeichnung "Neuropathologie"
Die bisherige Fachrichtungsbezeichnung "Pathologische Anatomie" wird in einigen Bundesländern nach neuer Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer innerhalb des Fachgebietes Pathologie nicht mehr vergeben. Ebenso wird die Schwerpunktbezeichnung "Neuropathologie" nicht mehr vergeben, sie stellt jetzt eine eigene Fachrichtung dar.
Redaktion Deutsche Medizinerauskunft, Datum der letzten Änderung: 2. April 2009