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Fachgebiete: Fachrichtungen und Schwerpunkte > Psychiatrie und Psychotherapie

Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie



Fachrichtung Psychiatrie und Psychotherapie

Das Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie umfasst die Erkennung und nicht-operative, psychotherapeutische sowie medikamentöse Behandlung und Rehabilitation psychischer Erkrankungen und Störungen in Zusammenhang mit körperlichen Erkrankungen.
 

Gemütsstimmungen.
Foto: © Uta Herbert / pixelio.de

Unter psychischen Krankheiten versteht man Erkrankungen, deren Symptome sich in den Bereichen Wahrnehmung, Denken, Gedächtnis, Gemütsstimmungen, Antrieb und Verhalten äußern.

Der größte Bereich der Psychiatrie befasst sich mit affektiven Störungen, der zweitgrößte Anteil mit dem Bereich der toxischen Schädigungen beispielsweise durch Suchtmittel.
   

Aus- und Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Medizinstudium bedarf es einer insgesamt fünfjährigen Weiterbildungszeit an einer anerkannten Weiterbildungsstätte, davon:

  • 24 Monate in der stationären, psychiatrischen und psychotherapeutischen Patientenversorgung,
  • 12 Monate in Neurologie.


Bis zu 12 Monate können in der Schwerpunktweiterbildung des Gebietes, bis zu 24 Monate können im ambulanten Bereich abgeleistet werden.


Schwerpunkt Forensische Psychiatrie


Die Forensische Psychiatrie befasst sich vor allem mit der Beurteilung und Behandlung psychisch kranker und gestörter Straftäter, der Beurteilung der Schuldfähigkeit, der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen und Zeugentüchtigkeit, aber auch mit der Beurteilung und Behandlung von Störungsbildern wie aggressivem Verhalten, sexuell abweichendem Verhalten, Suizidalität und allgemein ethischen und rechtlichen Fragen, die den Umgang mit psychisch kranken, gestörten und behinderten Menschen betreffen.
Weiterbildung: Drei Jahre an einer anerkannten Weiterbildungsstätte, davon können bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung absolviert werden.


Fachrichtungsbezeichnungen "Neurologie und Psychiatrie", "Nervenheilkunde" und "Psychiatrie"
Seit 2003 werden die Fachrichtungsbezeichnungen "Neurologie und Psychiatrie", "Nervenheilkunde" und "Psychiatrie" nicht mehr vergeben. Sie wurden durch die Bezeichnungen "Facharzt für Neurologie" und "Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie" ersetzt.


Schwerpunktbezeichnung "Neuropsychiatrie"

Die Schwerpunktbezeichnung "Neuropsychiatrie" wird in einigen Bundesländern im Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie nach neuer Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer ebenfalls nicht mehr vergeben.

 

Redaktion Deutsche Medizinerauskunft, Datum der letzten Änderung: 3. April 2009