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Fachgebiet Rechtsmedizin



Fachrichtung Rechtsmedizin

Der Rechtsmediziner wird auch "Gerichtsmediziner" (er erstellt Gerichtsgutachten) oder "Forensischer Mediziner" genannt.
 

Justitia. Foto: © HHS / pixelio.de

Sein Aufgabengebiet umfasst beinahe alles, was Todesfälle, die ungewöhnlich, unklar oder gewaltsam sind, betrifft. Hierzu gehören diverse Arten von Unfällen und Morden, aber auch medizinische Behandlungsfehler. Auch bei Verdacht auf Versicherungsbetrug wird er tätig und erstellt Verletzungsgutachten. Beauftragt wird er von der Staatsanwaltschaft.

Im Rahmen seiner "Ermittlungen" nimmt er Blut-, Haar-, Speichel- oder auch Organproben des Verstorbenen und untersucht diese auf Auffälligkeiten und Giftspuren. Im Zweifelsfall klärt er so (oder durch Obduktion) Todesursache und - falls möglich - den Zeitpunkt des Todes. Er ist jedoch nicht mit dem Pathologen zu verwechseln.
 

Aus- und Weiterbildung zum Facharzt für Rechtsmedizin

Auf das Medizinstudium folgt eine fünfjährige Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte. Von dieser Zeit beinhaltet ein halbes Jahr das Thema Pathologie und ein weiteres halbes Jahr Psychotherapie / (forensische) Psychiatrie.

 

Redaktion Deutsche Medizinerauskunft, Datum der letzten Änderung: 3. April 2009