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Mediziner > Zusatzbezeichnungen

Zusatzbezeichnungen von A - Z :



Akupunktur
Voraussetzung: Facharztanerkennung
Die Zusatz-Weiterbildung Akupunktur umfasst die therapeutische Beeinflussung von Körperfunktionen über bestimmte Punkte auf der Körperoberfläche durch das Einstechen feiner Nadeln in die Akupunkturpunkte und das Erwärmen dieser Punkte. In der traditionellen chinesischen Medizin gibt es 361 Akupunkturpunkte, die auf den Meridianen (den Körper durchziehende Leitlinien, die mit bestimmten Organen und Körperfunktionen verknüpft sind) angeordnet sind. Die Zusatzbezeichnung Akupunktur wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.

Allerlogie
Voraussetzung: Facharztanerkennung;
Die Zusatz-Weiterbildung Allergologie umfasst die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung der durch Allergene ausgelösten Erkrankungen verschiedener Organsysteme. Unter Allergenen versteht man Stoffe ganz unterschiedlicher Art (zum Beispiel Gräserpollen, bestimmte Metalle wie Nickel oder die Ausscheidungen der Hausstaub-Milbe), auf welche der Organismus überempfindlich reagiert, beispielsweise mit Hautausschlag, Kreislaufreaktionen, tränenden Augen, verstopfter Nase bis hin zu Asthma.
 

Andrologie
Voraussetzung: Facharztanerkennung für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Urologie oder Schwerpunktanerkennung für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
Die Zusatz-Weiterbildung Andrologie umfasst Vorbeugung, Erkennung, nicht-operative Behandlung und Nachsorge von Erkrankungen und Funktionsstörungen der männlichen Geschlechtsorgane (zum Beispiel Erektions- und/oder Fruchtbarkeitsstörungen), hormonellen Störungen des Mannes, die verzögert oder vorzeitig eintretende Ausbildung der männlichen Geschlechtsmerkmale bis hin zu Problemen des alternden Mannes. Andrologie bedeutet wörtlich übersetzt "Männerheilkunde" und ist somit die männliche Entsprechung der Gynäkologie. Die Zusatzbezeichnung Andrologie wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 

Ärztliches Qualitätsmanagement
Die Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement umfasst die Bestrebungen, eine andauernde Verbesserung von Arbeitsabläufen und Ergebnissen in der medizinischen Versorgung zu erreichen. Die Zusatzbezeichnung Ärztliches Qualitätsmanagement wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.

 

Balneologie und Medizinische Klimatologie
Die Zusatz-Weiterbildung Balneologie und Medizinische Klimatologie umfasst die therapeutische Anwendung natürlicher Heilquellen, Heilgase und Peloide (Sedimente wie Lehm, Kalk- oder Kieselschlamm) in Form von Bädern, Trinkkuren und Inhalationen nach festgelegtem Heilplan unter Einbeziehung von Diät, Ruhe und Bewegung sowie landschaftlicher und klimatischer Faktoren. Ausschließlich Ärzte, die in einem amtlich anerkannten Bade- oder Kurort tätig sind, dürfen die Bezeichnung "Badearzt" oder "Kurarzt" führen. Die Zusatzbezeichnung Balneologie und Medizinische Klimatologie kann gemäß neuer Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer nicht mehr erworben werden.
 

Betriebsmedizin
Voraussetzung: Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung;
Die Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin umfasst die Vorbeugung, Erkennung und Begutachtung von durch das Arbeitsgeschehen verursachten Erkrankungen und Berufskrankheiten, Maßnahmen zur Unfallverhütung am Arbeitsplatz und die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen.
 

Bluttransfusionswesen
Die Zusatz-Weiterbildung Bluttransfusionswesen umfasst die Kenntnis der Lagerung und daraus entstehenden Veränderungen von Blut- und Blutbestandteilkonserven, deren Bereitstellung zu therapeutischen Zwecken und die Beurteilung der heilkundlichen Auswirkungen von Transfusionen, aber auch von transfusionsbedingten Nebenwirkungen und Zwischenfällen. Die Zusatzbezeichnung Bluttransfusionswesen kann gemäss neuer Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer nicht mehr erworben werden.
 

Chirotherapie / Manuelle Medizin
Voraussetzung: Facharztanerkennung;
Die Zusatz-Weiterbildung Manuelle Medizin / Chirotherapie umfasst die Erkennung und Behandlung von funktionellen Störungen des Bewegungsapparates, die Wiederherstellung der Beweglichkeit von Gelenken, deren Form und Zusammensetzung intakt, deren Funktion jedoch gestört ist, einschließlich ihrer Folgeerscheinungen mittels besonderer, manueller Untersuchungs- und Behandlungstechniken. Die Bezeichnungen Manuelle Medizin oder Chirotherapie können gemäß neuer Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer wahlweise geführt werden.
 

Dermatohistologie
Voraussetzung: Facharztanerkennung für Haut- und Geschlechtskrankheiten;
Die Zusatz-Weiterbildung Dermatohistologie umfasst die Durchführung von mikroskopischen Untersuchungen und anschließende Beurteilung von feingeweblichen Veränderungen der Haut, Unterhaut, angrenzenden Schleimhäute und ihrer Anhangsgebilde mittels standardisierter Präparations- und Färbemethoden. Die Zusatzbezeichnung Dermatohistologie wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 

Diabetologie
Voraussetzung: Facharztanerkennung für Innere Medizin und Allgemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendmedizin;
Die Zusatz-Weiterbildung Diabetologie umfasst die Erkennung, Behandlung und Nachsorge aller diabetischen Erkrankungen. Diabetes bedeutet wörtlich übersetzt "Durchfluss", denn allen Diabetes-Formen ist ein erhöhter Harnfluss gemeinsam. Zu den diabetischen Stoffwechselstörungen gehören beispielsweise: Diabetes mellitus ("Zuckerkrankheit", Stoffwechselstörung mit unvollständiger Glucoseverwertung im Organismus) oder auch Diabetes insipidus ("Wasserharnruhr", Störung der Wasserrück-Resorption in der Niere). Die Zusatzbezeichnung Diabetologie wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 

Flugmedizin
Voraussetzung: Facharztanerkennung für Innere Medizin und Allgemeinmedizin oder für Arbeitsmedizin;
Die Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin umfasst die Beurteilung von physikalischen und medizinischen Bedingungen des Aufenthaltes in Luft und Weltraum (zum Beispiel Luftdruckänderungen, höhere Strahlenintensität) und das Abwenden von dadurch hervorgerufenen Schäden bei Flugpersonal und Passagieren, außerdem die Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Personal und der Flugreisetauglichkeit von Passagieren, die Überwachung der medizinischen Ausrüstung an Bord von Verkehrsflugzeugen, aber auch die flugmedizinische Beratung von Fernreisenden über Malariaprophylaxe, Impfungen und Einreisebestimmungen, Hygienemaßnahmen und Medikamentenanpassung bei Zeitzonenverschiebung.
 

Geriatrie
Voraussetzung: Facharztanerkennung;
Die Zusatz-Weiterbildung Geriatrie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Nachsorge körperlicher und seelischer Erkrankungen im fortgeschrittenen Alter. Die Geriatrie arbeitet fächerübergreifend (vor allem Innere Medizin, Orthopädie, Neurologie und Psychiatrie - gerade die Mehrfacherkrankungen alter und sehr alter Menschen sind für den Facharzt EINER Fachrichtung in ihren Verflechtungen kaum zu übersehen) mit dem Ziel, die Selbständigkeit und Lebensqualität im hohen Alter wiederherzustellen und zu verbessern. Die Zusatzbezeichnung Geriatrie wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 

Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie
Voraussetzung: Facharztanerkennung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe;
Die Zusatz-Weiterbildung Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie umfasst die Durchführung und Auswertung frauenheilkundlicher Abstrichuntersuchungen zur Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses. Die Zusatzbezeichnung Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 

Hämostaseologie
Voraussetzung: Facharztanerkennung für Chirurgie, Innere Medizin und Allgemeinmedizin oder für Anästhesiologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin, Laboratoriumsmedizin, Neurologie oder Transfusionsmedizin;
Die Zusatz-Weiterbildung Hämostaseologie umfasst die Erkennung und Behandlung von Blutungsstörungen bei vererbten und erworbenen Störungen der Blutstillung oder Übergerinnbarkeit des Blutes. Die Zusatzbezeichnung Hämostaseologie wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 

Handchirurgie
Voraussetzung: Facharztanerkennung für Chirurgie;
Die Zusatz-Weiterbildung Handchirurgie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, operative und nicht-operative Behandlung und Nachsorge von Erkrankungen, Verletzungen, Fehlbildungen und Tumoren der Hand und des Unterarms, die Wiederherstellung nach Erkrankungen oder Verletzungen, einschließlich der Replantation von Fingern bis hin zu ganzen Extremitäten und die Versorgung von Patienten mit Prothesen, oder auch die Verordnung und Überwachung physikalischer Therapiemassnahmen (wie Physiotherapie, physikalische Therapie oder Ergotherapie). 
 

Homöopathie
Voraussetzung: Facharztanerkennung;
Die Zusatz-Weiterbildung Homöopathie umfasst die Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln nach dem vom Begründer der Homöopathie, Samuel Hahnemann, aufgestellten Grundsatz: "Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt". Zu diesem Zweck werden Substanzen, von denen bekannt ist oder angenommen wird, sie könnten bei gesunden Menschen der zu behandelnden Krankheit ähnelnde Symptome hervorrufen, in starker Verdünnung verabreicht. Das Verfahren zur Verdünnung wird "Potenzieren" genannt und es wird davon ausgegangen, dass die Verdünnung der Substanz ihre Wirkung verstärkt.
 

Infektiologie
Voraussetzung: Facharztanerkennung für Innere Medizin und Allgemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendmedizin;
Die Zusatz-Weiterbildung Infektiologie umfasst die Vorbeugung, Erkennung und in erster Linie medikamentöse Behandlung von durch Erreger verursachten Erkrankungen. Angewandt werden Medikamente, die die ursächlichen Erreger bekämpfen (so genannte "Virostatika" gegen Viren, Antibiotika gegen Bakterien, Antimykotika gegen Pilze oder Antihelminthika gegen Würmer). Die Zusatzbezeichnung Infektiologie wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 

Intensivmedizin
Voraussetzung: Facharztanerkennung für Chirurgie, Innere Medizin und Allgemeinmedizin oder für Anästhesiologie, Kinder- und Jugendmedizin, Neurochirurgie oder Neurologie;
Diese Bezeichnung kann der jeweiligen Facharztbezeichnung zugefügt werden: Anästhesiologische , Chirurgische , Internistische , Pädiatrische , Neurochirurgische oder Neurologische Intensivmedizin;

Die Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin umfasst in erster Linie das Einsatzgebiet Intensivstation, auf der Patienten mit erhöhtem Risiko einer Infektion untergebracht sind, deren Zustand durch eine Krankheit lebensbedrohlich ist, oder zum Beispiel nach einer Operation werden könnte. Die Aufgabe des Intensivmediziners ist es, die lebenswichtigen Organfunktionen (beispielsweise die Atmung) bei Ausfällen wieder herzustellen, aufrecht zu erhalten und den Zustand des Patienten zu stabilisieren. Die Zusatzbezeichnung Intensivmedizin wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 

Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie
Voraussetzung: Facharztanerkennung für Kinder- und Jugendmedizin;
Die Zusatz-Weiterbildung Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie umfasst die Erkennung, Behandlung und Nachsorge von Erkrankungen der inneren Drüsen bei Kindern und Jugendlichen, beispielsweise Störungen des Wachstums, der Gewichtsentwicklung oder der Geschlechts- und der Pubertätsentwicklung, aber auch die verschiedenen Diabetes-Formen einschließlich der unterschiedlichen Formen der Insulinbehandlung bei Kindern und Jugendlichen, oder auch Ernährungsberatung. Die Zusatzbezeichnung Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 

Kinder-Gastroenterologie
Voraussetzung: Facharztanerkennung für Kinder- und Jugendmedizin;
Die Zusatz-Weiterbildung Kinder-Gastroenterologie umfasst Vorbeugung, Erkennung, nicht-operative Behandlung und Nachsorge von angeborenen und erworbenen Erkrankungen des Verdauungstraktes einschließlich Leber, Gallenwege und Bauchspeicheldrüse bei Kindern und Jugendlichen, aber auch die Erkennung und Behandlung von Ernährungsstörungen oder die Nachsorge und Langzeitbetreuung von Kindern mit Lebertransplantation. Die Zusatzbezeichnung Kinder-Gastroenterologie wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 

Kinder-Nephrologie
Voraussetzung: Facharztanerkennung für Kinder- und Jugendmedizin;
Die Zusatz-Weiterbildung Kinder-Nephrologie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, nicht-operative Behandlung und Nachsorge von Erkrankungen der Niere und ableitenden Harnwege bei Kindern und Jugendlichen. Dazu gehören Dialyse und andere Blutreinigungsverfahren bei Vergiftungen oder Stoffwechselerkrankungen oder auch die Nachsorge und Langzeitbetreuung von Kindern mit Nierentransplantation. Die Zusatzbezeichnung Kinder-Nephrologie wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 

Kinder-Orthopädie
Voraussetzung: Facharztanerkennung für Orthopädie und Unfallchirurgie oder Orthopädie oder Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder Kinderchirurgie;
Die Zusatz-Weiterbildung Kinder-Orthopädie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, operative und nicht-operative Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen, Verletzungsfolgen sowie angeborenen und erworbenen Formveränderungen und Fehlbildungen des Bewegungsapparates (also der Knochen, Gelenke, Muskeln und Sehnen) im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter. Die Zusatzbezeichnung Kinder-Orthopädie wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 

Kinder-Pneumologie
Voraussetzung: Facharztanerkennung für Kinder- und Jugendmedizin;
Die Zusatz-Weiterbildung Kinder-Pneumologie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, nicht-operative Behandlung und Nachsorge von angeborenen und erworbenen Erkrankungen der Lunge, der oberen und unteren Atemwege und des Brustfells sowie der damit verbundenen, allergischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen. Die Zusatzbezeichnung Kinder-Pneumologie wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 

Kinder-Rheumatologie
Voraussetzung: Facharztanerkennung für Kinder- und Jugendmedizin;
Die Zusatz-Weiterbildung Kinder-Rheumatologie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, nicht-operative Behandlung und Nachsorge von Erkrankungen des "rheumatischen Formenkreises" bei Kindern und Jugendlichen. Der rheumatische Formenkreis ist eine Zusammenfassung unterschiedlicher Krankheiten des Stütz- und Bewegungsapparates, zum Beispiel entzündlich-rheumatische Erkrankungen (u. a. akutes, rheumatisches Fieber oder Rheumatoid-Arthritis), degenerativer Rheumatismus (u. a. Arthrosen) oder Weichteilrheumatismus. Die Zusatzbezeichnung Kinder-Rheumatologie wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 

Labordiagnostik (fachgebunden)
Voraussetzung: Facharztanerkennung;
Die Zusatz-Weiterbildung fachgebundene Labordiagnostik umfasst die Durchführung und Auswertung labordiagnostischer Verfahren, die in Zusammenhang mit dem medizinischen Fachgebiet des jeweils ausführenden Arztes stehen. Die Zusatzbezeichnung fachgebundene Labordiagnostik wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 

Magnetresonanztomografie (fachgebunden)
Voraussetzung: Facharztanerkennung;
Die Zusatz-Weiterbildung fachgebundene Magnetresonanztomografie umfasst die Durchführung und Auswertung von Untersuchungen, die in Zusammenhang mit dem medizinischen Fachgebiet des jeweils ausführenden Arztes stehen, mittels Magnetresonanztomografie. Die Zusatzbezeichnung fachgebundene Magnetresonanztomographie wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 

Manuelle Medizin / Chirotherapie
Voraussetzung: Facharztanerkennung;
Die Zusatz-Weiterbildung Manuelle Medizin / Chirotherapie umfasst die Erkennung und Behandlung von funktionellen Störungen des Bewegungsapparates, die Wiederherstellung der Beweglichkeit von Gelenken, deren Form und Zusammensetzung intakt, deren Funktion jedoch gestört ist, einschliesslich ihrer Folgeerscheinungen mittels besonderer, manueller Untersuchungs- und Behandlungstechniken. Die Bezeichnungen Manuelle Medizin oder Chirotherapie können gemäß neuer Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer wahlweise geführt werden.
 

Medikamentöse Tumortherapie
Voraussetzung: Facharztanerkennung für Chirurgie oder Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie oder Urologie oder Schwerpunktanerkennung im Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin;
Die Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie umfasst die Durchführung und Überwachung der medikamentösen Therapie von Tumorerkrankungen, die in Zusammenhang mit dem medizinischen Fachgebiet des jeweils ausführenden Arztes stehen. Die Zusatzbezeichnung Medikamentöse Tumortherapie wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 

Medizinische Genetik
Die Zusatz-Weiterbildung Medizinische Genetik umfasst die Erforschung der Erbkrankheiten mittels labordiagnostischer Verfahren (Untersuchung der Chromosomen oder einzelner Gene oder DNA-Abschnitte) einschließlich Risikoermittlung und genetischer Beratung der Patienten und deren Familien. Die Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik kann gemäß neuer Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer nicht mehr erworben werden.
 

Medizinische Informatik
Die Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik umfasst die systematische Verarbeitung (Darstellung, Analyse, Bewertung) von Informationen in der Medizin bzw. im gesamten Gesundheitswesen mittels informationsverarbeitender Systeme (Computer), um einerseits diese strukturierten Informationen beschleunigt zur Verfügung zu stellen und so Arbeits-Prozesse zu erleichtern, aber auch, um beispielsweise Arbeits-Abläufe in Praxis oder Krankenhaus zum Zwecke der Verbesserung zu dokumentieren (Qualitätssicherung).
 

Naturheilverfahren
Voraussetzung: Facharztanerkennung;
Die Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren umfasst ein Spektrum verschiedener Methoden und naturgegebener Reize (Ernährungsweise, Sonne, Bewegungstherapie, Wärme-, Kälte- und Wasseranwendung, Massage, Ruhe und Entspannungstechniken, aber auch Heilpflanzen), die die körpereigenen Fähigkeiten zur Selbstheilung aktivieren sollen und die Übernahme von Eigenverantwortung durch den Patienten fördern soll. Den Naturheilverfahren liegt ein ganzheitliches Medizinverständnis zugrunde.  
 

Notfallmedizin
Die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin umfasst die Erkennung und Beurteilung von Notfallsituationen und die Durchführung akut lebensrettender, medizinischer Maßnahmen (Wiederherstellung und Aufrechterhaltung bedrohter Vitalfunktionen), aber auch die sachgerechte Lagerung und Herstellung der Transportfähigkeit von Notfallpatienten. Die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 

Orthopädische Rheumatologie
Voraussetzung: Facharztanerkennung für Orthopädie und Unfallchirurgie oder Orthopädie oder Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie;
Die Zusatz-Weiterbildung Orthopädische Rheumatologie umfasst die Erkennung und Behandlung der Auswirkungen rheumatischer Erkrankungen auf den Bewegungsapparat. Behandelt wird operativ (chirurgisch) und physikalisch (Krankengymnastik und Ergotherapie, aber auch Anwendungen von Kälte, Wärme oder elektrischen Strömen - siehe auch Deutsche Therapeutenauskunft). Die Zusatzbezeichnung Orthopädische Rheumatologie wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 

Palliativmedizin
Voraussetzung: Facharztanerkennung;
Die Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin umfasst die ganzheitliche Behandlung und Begleitung von Patienten (und deren Angehörigen) mit einer unheilbaren, weit fortgeschrittenen und fortschreitenden Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung mit dem Ziel, für die verbleibende Lebenszeit des Patienten die bestmögliche Lebensqualität zu erreichen und sicher zu stellen ([...]die Beherrschung von Schmerzen, anderen Krankheitsbeschwerden, psychologischen, sozialen und spirituellen Problemen [besitzt höchste Priorität] " - WHO). Die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 
 
Phlebologie

Die Zusatz-Weiterbildung Phlebologie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Nachsorge von Venenerkrankungen (zum Beispiel Thrombosen, Krampfadern oder Hämorrhoiden).
 

Physikalische Therapie
Die Zusatz-Weiterbildung Physikalische Therapie umfasst die Anwendung von physikalischen Maßnahmen, also Verordnung und Überwachung von zum Beispiel Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Massage, Wärme- oder Kältebehandlungen, Elektro-, Hydro- oder Lichttherapie. Die Zusatzbezeichnung Physikalische Therapie kann gemäß neuer Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer nicht mehr erworben werden.
 

Physikalische Therapie und Balneologie
Die Zusatz-Weiterbildung Physikalische Therapie und Balneologie umfasst die therapeutische Anwendung natürlicher Heilquellen, Heilgase und Peloide (Sedimente wie Lehm, Kalk- oder Kieselschlamm) in Form von Bädern, Trinkkuren und Inhalationen und die Verordnung und Überwachung von krankengymnastischen und ergotherapeutischen Maßnahmen nach festgelegtem Heilplan. Ausschließlich Ärzte, die in einem amtlich anerkannten Bade- oder Kurort tätig sind, dürfen die Bezeichnung "Badearzt" oder "Kurarzt" führen. Die Zusatzbezeichnung Physikalische Therapie und Balneologie wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 
 
Plastische Operationen
Voraussetzung: Facharztanerkennung für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde oder Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie;
Die Zusatz-Weiterbildung Plastische Operationen umfasst chirurgische Eingriffe in der Kopf-Hals-Region, welche Form, Funktion oder Ästhetik wiederherstellen oder verbessern.
 

Proktologie
Voraussetzung: Facharztanerkennung für Allgemeine Chirurgie, Kinderchirurgie, Visceralchirurgie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innere und Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Gastroenterologie oder Urologie;
Die Zusatz-Weiterbildung Proktologie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Nachsorge von Erkrankungen, Verletzungen, Formveränderungen und funktionellen Störungen des Enddarms, also des Grimmdarms, des Mastdarms und des Analkanals. Die Zusatzbezeichnung Proktologie wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 

Psychoanalyse
Voraussetzung: Facharztanerkennung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie;
Die Zusatz-Weiterbildung Psychoanalyse umfasst die Erkennung und psychoanalytische Behandlung von durch seelische Konflikte verursachten Erkrankungen mit dem Ziel, dem Patienten ein besseres Verständnis der unbewussten Bedingungen seiner Krankheit oder Störung zu ermöglichen. Neben der verstandesmäßigen Einsicht wird eine gefühlsmäßige Veränderung der konfliktverursachenden Teile der Persönlichkeit angestrebt.
 
 
Psychotherapie (fachgebunden)
Voraussetzung: Facharztanerkennung;
Die Zusatz-Weiterbildung fachgebundene Psychotherapie umfasst die Vorbeugung, Erkennung und psychotherapeutische Behandlung von emotional, psychosomatisch, psychosozial oder auch durch Belastungsreaktionen bedingten Krankheiten und Leidenszuständen, die in Zusammenhang mit dem medizinischen Fachgebiet des jeweils ausführenden Arztes stehen.
 
 
Rehabilitationswesen
Voraussetzung: Facharztanerkennung;
Die Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen umfasst die Einleitung, Durchführung und Koordination von Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Alltag oder das berufliche Leben (Beseitigung oder Linderung eines die Erwerbsfähigkeit bedrohenden, zum Beispiel durch Unfall entstandenen Gesundheitsschadens) in Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsinstitutionen.
 

Röntgendiagnostik (fachgebunden)
Voraussetzung: Facharztanerkennung;
Die Zusatz-Weiterbildung fachgebundene Röntgendiagnostik umfasst die Durchführung und Auswertung von radiologischen Untersuchungen, die in Zusammenhang mit dem medizinischen Fachgebiet des jeweils ausführenden Arztes stehen (radiologische Untersuchungen des Skeletts, der Brusthöhle, der Brustdrüsen, der Verdauungs- und Gallenwege, des Harntraktes und der Geschlechtsorgane). Die Zusatzbezeichnung fachgebundene Röntgendiagnostik wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 

Schlafmedizin
Voraussetzung: Facharztanerkennung für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Innere Medizin und Pneumologie, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie oder Psychiatrie und Psychotherapie;
Die Zusatz-Weiterbildung Schlafmedizin umfasst die Erkennung und Behandlung von Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus und schlafbezogenen Störungen, zum Beispiel schlafbezogenen Atmungsstörungen, Tagesmüdigkeit und Tagesschläfrigkeit, Schlafstörungen bei körperlichen und seelischen Erkrankungen oder bei Einnahme und Missbrauch bewusstseinsverändernder Substanzen (Medikamente oder Drogen). Die Zusatzbezeichnung Schlafmedizin wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 

Sozialmedizin
Voraussetzung: Facharztanerkennung;
Die Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin umfasst die Untersuchung der durch die gesellschaftliche Umwelt (soziale Milieus, Umwelteinflüsse, Lebensstile, genetische Faktoren und auch Art und Umfang der medizinischen Versorgung) bedingten Ursachen von Krankheit und deren Auswirkungen auf das Leistungsvermögen im beruflichen und sozialen Umfeld, außerdem die Organisation und das Management des Gesundheitssystems einschließlich des Systems der sozialen Sicherung (Beratung der Sozialleistungsträger bei medizinischen Fragen).
 

Spezielle Orthopädische Chirurgie
Voraussetzung: Facharztanerkennung für Orthopädie und Unfallchirurgie oder Orthopädie oder Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie;
Die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Orthopädische Chirurgie umfasst die chirurgische und nicht-operative Behandlung bei komplizierten, anspruchsvolleren (zum Beispiel durch Unfall verursachten, aber auch angeborenen) Erkrankungen und Fehlstellungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Die Zusatzbezeichnung Spezielle Orthopädische Chirurgie wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 

Spezielle Schmerztherapie
Voraussetzung: Facharztanerkennung;
Die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie umfasst die Behandlung von Patienten, bei denen chronischer Schmerz zu einer eigenständigen Schmerzkrankheit geworden ist, unter Berücksichtigung psychologischer und sozialmedizinischer Gesichtspunkte. Abzugrenzen hiervon ist der Akutschmerz, der eine eindeutige Ursache hat und nach einer bestimmten, zu erwartenden Behandlungszeit beseitigt ist. Hier ist eine Signal- und Warnfunktion gegeben, denn der Akutschmerz dient als Warnung und als Hinweis auf die dem Schmerz zugrunde liegende Erkrankung. Chronischer Schmerz wird dann zu einer eigenständigen Schmerzkrankheit, wenn die Schmerzen ihre Signal- und Warnfunktion verloren haben und diesen zu erwartenden Behandlungs-Zeitraum überdauern.
 

Spezielle Unfallchirurgie
Voraussetzung: Facharztanerkennung für Orthopädie und Unfallchirurgie oder Orthopädie oder Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie;
Die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Unfallchirurgie umfasst die chirurgische und nicht-operative Behandlung von komplizierten Verletzungen und deren Folgen einschließlich Notfalleingriffen bei Schwer- und Mehrfachverletzten und deren Überwachung nach dem Eingriff. Die Zusatzbezeichnung Spezielle Unfallchirurgie wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 

Sportmedizin
Voraussetzung: Facharztanerkennung;
Die Zusatz-Weiterbildung Sportmedizin umfasst die Verhütung und Behandlung von durch Sport verursachten Verletzungen und Schäden und die Untersuchung der Auswirkungen von Bewegung, Training und Sport - auch von Bewegungsmangel - auf gesunde und kranke Menschen. Der Sportmediziner erstellt auch individuell erarbeitete Trainingsprogramme und betreut Sportler während ihrer Trainingsphasen.
 

Stimm- und Sprachstörungen
Die Zusatz-Weiterbildung Stimm- und Sprachstörungen umfasst die Erkennung, Behandlung und Nachsorge von Störungen der Stimme und Sprache, die beispielsweise durch frühkindliche Hörstörungen, aber auch durch andere Ursachen bedingt sind. Die Zusatzbezeichnung Stimm- und Sprachstörungen kann gemäß neuer Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer nicht mehr erworben werden.
 

Suchtmedizinische Grundversorgung
Die Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung umfasst die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Nachsorge von Krankheitsbildern, die durch den Missbrauch suchterzeugender Stoffe (Alkohol, Medikamente u. a.) verursacht wurden, einschließlich der Behandlung von nicht stoffgebundenen Suchterkrankungen (Spielsucht, Internet-Abhängigkeit u.a.). Die Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung wurde neu in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer aufgenommen.
 

Tropenmedizin
Voraussetzung: Facharztanerkennung;
Die Zusatz-Weiterbildung Tropenmedizin umfasst Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Erkrankungen, die durch die besonderen Krankheitserreger und Umweltbedingungen in tropischen oder subtropischen Ländern verursacht wurden. Ebenso ist die Epidemiologie von Tropenkrankheiten Teil des Gebietes. Durch Globalisierung und Fernreisen nimmt die Häufigkeit von Tropenkrankheiten auch in unseren Breitengeraden zu, so dass die vorbeugende Beratung und Behandlung von Besuchern der tropischen Regionen und die Erkennung und Behandlung eingeschleppter Tropenkrankheiten immer wichtiger wird.
 

Umweltmedizin
Die Zusatz-Weiterbildung Umweltmedizin umfasst die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Nachsorge von Erkrankungen, die mit Umweltfaktoren in Verbindung gebracht werden (zum Beispiel Wasser-, Boden-, Luft- oder Lebensmittelverschmutzungen, Bau- und Siedlungshygiene einschließlich Lärmschutz, Schutz vor ionisierender Strahlung, gesundheitlicher Verbraucherschutz) sowie die Erstellung umweltmedizinischer Gutachten. Die Zusatzbezeichnung Umweltmedizin kann gemäß neuer Muster-Weiterbildungsordnung der Bundes-Ärztekammer nicht mehr erworben werden.



 

Redaktion Deutsche Medizinerauskunft, Datum der letzten Änderung: 6. April 2009