Musik-Player öffnen
bookmark in your browserbookmark at mister wongbookmark at del.icio.usbookmark at linksilo.debookmark at google.combookmark at yahoo.com

Suchfunktion

(z.B. PLZ, Ort, Fachrichtung)

 searching

Wegbeschreibung zur Praxis
Verwendung der Suchfunktion
Um unsere Suche nutzen zu k�nnen aktivieren Sie bitte das Java Script.
Sie befinden sich hier:
IGeL > Warum werden IGeL nicht von der GKV bezahlt?

Warum werden IGeL nicht von der GKV bezahlt?



IGeL sind Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen als medizinisch nicht notwendig oder nicht wirtschaftlich eingestuft oder als Maßnahmen gesehen werden, deren Wirksamkeit und Qualität nicht ausreichend nachgewiesen ist. Individuelle Gesundheitsleistungen sind in der Regel nicht im EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) aufgeführt oder sind dort aufgeführt, aber im Einzelfall für einen bestimmten Patienten nicht kurativ angezeigt (= nicht medizinisch notwendig). IGeL gelten deshalb als Wunschleistungen, die vom Patienten privat bezahlt werden müssen.

IGeL können teilweise nicht klar von "normalen" Leistungen abgegrenzt werden. Es gibt Leistungen, die in einem Fall eine GKV-Leistung und in einem anderen Fall eine IGeL darstellen:

Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung in einem bestimmten Umfang bezahlt werden, werden, wenn dieser Umfang überschritten wird, zur IGeL. Beispiel: Eine schwangere Patientin (Nicht-Risiko-Schwangerschaft) erhält im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung drei Ultraschalluntersuchungen. Wünscht die Patientin eine weitere (vierte) Ultraschalluntersuchung, ist dies eine Individuelle Gesundheitsleistung, weil die vierte Ultraschalluntersuchung von der GKV nicht als notwendig eingestuft wird.
Es gibt auch Leistungen, die von der GKV getragen werden, wenn der Patient eine bestimme Krankheit hat, die Maßnahme also medizinisch notwendig ist, aber nicht von der GKV getragen werden, wenn es sich um eine Präventionsmaßnahme handelt, die nicht unbedingt notwendig ist (aber dennoch sinnvoll sein kann).

 

Redaktion Deutsche Medizinerauskunft, Datum der letzten Änderung: 6. April 2009