IGeL ist die Abkürzung für Individuelle Gesundheits-Leistungen. Bei IGeL - die Bezeichnung wurde 1998 durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung definiert - handelt es sich um (Wunsch-) Leistungen, welche von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten in Anspruch genommen werden können, welche jedoch nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.
IGeL werden also – auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten – durch den Vertragsarzt im Rahmen einer Privatbehandlung, das heißt auf eigene Kosten, erbracht. Gegenüber der Krankenkasse besteht kein Erstattungsanspruch. Individuelle Gesundheitsleistungen können, auch wenn sie nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sinnvoll sein. Sie können ärztlich empfehlenswert, müssen aber in jedem Fall ärztlich vertretbar sein.
Beispiele für IGeL:
Redaktion Deutsche Medizinerauskunft, Datum der letzten Änderung: 3. April 2009