IGeL ist die Abkürzung für Individuelle Gesundheits-Leistungen. Bei IGeL - die Bezeichnung wurde 1998 durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung definiert - handelt es sich um (Wunsch-) Leistungen, welche von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten in Anspruch genommen werden können, welche jedoch nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.
IGeL werden also - auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten - durch den Vertragsarzt im Rahmen einer Privatbehandlung, das heißt auf eigene Kosten, erbracht. Gegenüber der Krankenkasse besteht kein Erstattungsanspruch. Individuelle Gesundheitsleistungen können, auch wenn sie nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sinnvoll sein. Sie können ärztlich empfehlenswert, müssen aber in jedem Fall ärztlich vertretbar sein.
Beispiele für IGeL:
Die oben genannten IGe-Leistungen stehen exemplarisch für eine Vielzahl ärztlicher Zusatzleistungen, die aus unterschiedlichen Gründen über den Leistungskatalog der GKV hinausgehen.
So zählen beispielsweise alle neuen therapeutischen und diagnostischen Verfahren, welche noch nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt werden, zu den IGeL.
Datum der letzten Änderung: 31. März 2010, (Matthias Potysch)